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Preisbewertung – die lineare Methode

Preisbewertung – die lineare Methode

22. Februar 2020

22. Februar 2020

Die Bewertung des Preises ist grundsätzlich wohl das klarste Zuschlagskriterium bei der Angebotsbewertung, denn es ist rein eine Frage der Mathematik. Trotzdem (oder gerade deswegen) tun sich Vergabestellen immer wieder schwer damit und es passieren bei der Preisbewertung immer wieder Fehler, welche in einem Beschwerdeverfahren zur Aufhebung des Zuschlages führen.


Bei der Bewertung des Preises ist die Gewichtung von der Festlegung der Preisspanne zu unterscheiden. Diese bietet einiges an Komplexität und Fragestellungen. Diesbezüglich wird auf den Post zur Preisspanne verwiesen.

Für die Preisbewertung ist nach konstanter Rechtsprechung eine lineare Bewertung vorzunehmen. Es gibt zwar auch andere zulässige alternative Modelle, empfohlen und am «benutzerfreundlichsten» ist jedoch sicher die nachfolgend dargestellte lineare Bewertungsformel, welche mittlerweile standardmässig in allen Kantonen der Schweiz Anwendung findet. Die Formell lautet wie folgt:

(tiefstes Angebot + Preisspanne (im Betrag) – beurteiltes Angebot) / Preisspanne

= Faktor

Diese Formel mag auf den ersten Blick als komplex erscheinen, sie beschreibt aber einen einfachen Dreisatz oder eben eine lineare Bewertung der eingereichten Angebotspreise. Machen wir ein einfaches Beispiel um die Formel nachvollziehbar zu machen:

Es werden vier Angebote eingereicht:

  • Angebot 1 CHF 1 Mio.
  • Angebot 2 CHF 1.2 Mio.
  • Angebot 3 CHF 1.3 Mio.
  • Angebot 4 CHF 1.6 Mio.

Für das Beispiel gehen wir von einer Preisspanne von 50 % aus.  Es wird eine Bewertung von 0-5 Punkten erteilt.  Das preislich tiefste Angebot ist zwingend mit der Maximalpunktzahl zu bewerten:

Angebot 1 (1. Mio) erhält damit 5 Punkte. Mit der Preisspanne (Annahme 50 %) wird der 0 Punkt festgelegt. Somit liegt dieser bei 1.5 Mio CHF. Die Preisspanne in CHF beträgt somit 0.5 Mio. Dies hat zur Folge, dass das Angebot 4 (1.6 Mio) keine Punkte erhält. Die Angebote 2 und 3 werden linear innerhalb der Preisspanne und den 0-5 Punkten bewertet.

Angebot 2: (1 Mio 1 + 0.5 Mio – 1.2 Mio) / 0.5 Mio. =  Faktor 0.6

Angebot 3: (1 Mio + 0.5 Mio – 1,3 Mio) / 0.5 Mio = Faktor 0.4

Der entsprechend so errechnete Faktor wird mit 5 Punkten multipliziert: Dies ergibt beim Beispiel die folgende Bewertung.

Angebot 1 CHF 1 Mio.                  5 Punkte
Angebot 2 CHF 1.2 Mio.              3 Punkte
Angebot 3 CHF 1.3 Mio.              2 Punkte
Angebot 4 CHF 1.6 Mio.              0 Punkte

Wem die Formel zu komplex ist, der kann für die Bewertung auch auf einen einfachen Dreisatz zurückgreifen. Man nimmt die betragsmässige Preisspanne zwischen 5 und 0 Punkte (vorliegend CHF 500’000) und teilt diese durch die Anzahl zu vergebenden Punkte (5). Somit entspricht ein Punkt CHF 100’000.-. Die entsprechende Differenz zwischen dem bewerteten Angebot und dem günstigsten Angebot wird durch 100’000 geteilt, was dem Punktabzug entspricht:

Angebot 2:   200’000 / 100’000 = 2,   5 – 2 = 3 Punkte:

Die Formel funktioniert natürlich genauso bei «knapperen» Beträgen. Dabei ist Folgendes zu beachten. Preisbewertung ist reine Mathematik. Es dürfen keine Rundungen vorgenommen werden. Da anders als im fiktiven Beispiel die Abstände der Angebote meist kleiner sind, müssen die Faktoren auf mind. zwei Stellen nach dem Komma ausgerechnet und entsprechend bewertet werden. Bsp.

Angebot 1 CHF 1’000’000.00     5 Punkte
Angebot 2 CHF 1’002’000.00      4.98 Punkte
Angebot 3 CHF 1’005’000.00      4.95 Punkte
Angebot 4 CHF 1’600’000.00      0 Punkte

Es ist nicht zulässig, Stufen zu machen, z.B. alle Angebote innerhalb eines gewissen Preisspektrums mit der gleichen Punktzahl zu bewerten. Es ist immer von 5 bis 0, oder von 10 bis 0 usw. zu bewerte. Das heisst es braucht zwingend einen (fiktiven) 0-Punkt. Als Faustregel ist zu merken:

  • Jeder Franken mehr muss sich in der Punktzahl abbilden!
  • Das (fiktive) Angebot am Ende der Preisspanne erhält immer 0 Punkte (und nicht 1).
  • Es dürfen keine Stufen oder Gruppen gebildet und nicht gerundet werden.

Die Bewertung des Preises ist grundsätzlich wohl das klarste Zuschlagskriterium bei der Angebotsbewertung, denn es ist rein eine Frage der Mathematik. Trotzdem (oder gerade deswegen) tun sich Vergabestellen immer wieder schwer damit und es passieren bei der Preisbewertung immer wieder Fehler, welche in einem Beschwerdeverfahren zur Aufhebung des Zuschlages führen.


Bei der Bewertung des Preises ist die Gewichtung von der Festlegung der Preisspanne zu unterscheiden. Diese bietet einiges an Komplexität und Fragestellungen. Diesbezüglich wird auf den Post zur Preisspanne verwiesen.

Für die Preisbewertung ist nach konstanter Rechtsprechung eine lineare Bewertung vorzunehmen. Es gibt zwar auch andere zulässige alternative Modelle, empfohlen und am «benutzerfreundlichsten» ist jedoch sicher die nachfolgend dargestellte lineare Bewertungsformel, welche mittlerweile standardmässig in allen Kantonen der Schweiz Anwendung findet. Die Formell lautet wie folgt:

(tiefstes Angebot + Preisspanne (im Betrag) – beurteiltes Angebot) / Preisspanne

= Faktor

Diese Formel mag auf den ersten Blick als komplex erscheinen, sie beschreibt aber einen einfachen Dreisatz oder eben eine lineare Bewertung der eingereichten Angebotspreise. Machen wir ein einfaches Beispiel um die Formel nachvollziehbar zu machen:

Es werden vier Angebote eingereicht:

  • Angebot 1 CHF 1 Mio.
  • Angebot 2 CHF 1.2 Mio.
  • Angebot 3 CHF 1.3 Mio.
  • Angebot 4 CHF 1.6 Mio.

Für das Beispiel gehen wir von einer Preisspanne von 50 % aus.  Es wird eine Bewertung von 0-5 Punkten erteilt.  Das preislich tiefste Angebot ist zwingend mit der Maximalpunktzahl zu bewerten:

Angebot 1 (1. Mio) erhält damit 5 Punkte. Mit der Preisspanne (Annahme 50 %) wird der 0 Punkt festgelegt. Somit liegt dieser bei 1.5 Mio CHF. Die Preisspanne in CHF beträgt somit 0.5 Mio. Dies hat zur Folge, dass das Angebot 4 (1.6 Mio) keine Punkte erhält. Die Angebote 2 und 3 werden linear innerhalb der Preisspanne und den 0-5 Punkten bewertet.

Angebot 2: (1 Mio 1 + 0.5 Mio – 1.2 Mio) / 0.5 Mio. =  Faktor 0.6

Angebot 3: (1 Mio + 0.5 Mio – 1,3 Mio) / 0.5 Mio = Faktor 0.4

Der entsprechend so errechnete Faktor wird mit 5 Punkten multipliziert: Dies ergibt beim Beispiel die folgende Bewertung.

Angebot 1 CHF 1 Mio.                  5 Punkte
Angebot 2 CHF 1.2 Mio.              3 Punkte
Angebot 3 CHF 1.3 Mio.              2 Punkte
Angebot 4 CHF 1.6 Mio.              0 Punkte

Wem die Formel zu komplex ist, der kann für die Bewertung auch auf einen einfachen Dreisatz zurückgreifen. Man nimmt die betragsmässige Preisspanne zwischen 5 und 0 Punkte (vorliegend CHF 500’000) und teilt diese durch die Anzahl zu vergebenden Punkte (5). Somit entspricht ein Punkt CHF 100’000.-. Die entsprechende Differenz zwischen dem bewerteten Angebot und dem günstigsten Angebot wird durch 100’000 geteilt, was dem Punktabzug entspricht:

Angebot 2:   200’000 / 100’000 = 2,   5 – 2 = 3 Punkte:

Die Formel funktioniert natürlich genauso bei «knapperen» Beträgen. Dabei ist Folgendes zu beachten. Preisbewertung ist reine Mathematik. Es dürfen keine Rundungen vorgenommen werden. Da anders als im fiktiven Beispiel die Abstände der Angebote meist kleiner sind, müssen die Faktoren auf mind. zwei Stellen nach dem Komma ausgerechnet und entsprechend bewertet werden. Bsp.

Angebot 1 CHF 1’000’000.00     5 Punkte
Angebot 2 CHF 1’002’000.00      4.98 Punkte
Angebot 3 CHF 1’005’000.00      4.95 Punkte
Angebot 4 CHF 1’600’000.00      0 Punkte

Es ist nicht zulässig, Stufen zu machen, z.B. alle Angebote innerhalb eines gewissen Preisspektrums mit der gleichen Punktzahl zu bewerten. Es ist immer von 5 bis 0, oder von 10 bis 0 usw. zu bewerte. Das heisst es braucht zwingend einen (fiktiven) 0-Punkt. Als Faustregel ist zu merken:

  • Jeder Franken mehr muss sich in der Punktzahl abbilden!
  • Das (fiktive) Angebot am Ende der Preisspanne erhält immer 0 Punkte (und nicht 1).
  • Es dürfen keine Stufen oder Gruppen gebildet und nicht gerundet werden.

lic.iur. Christoph Schärli,  Partner | Rechtsanwalt, Viadukt Recht GmbH

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