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Neue simap.ch Plattform seit 1. Juli 2024 in Betrieb

Neue simap.ch Plattform seit 1. Juli 2024 in Betrieb

02. Juli 2024

02. Juli 2024

Seit 1. Juli 2024 ist die erneuerte Publikationsplattform simap.ch online.  Was bedeutet dies für Vergabestellen und Anbieterinnen?

Neue Ausschreibungen laufen per 1. Juli 2024 ausschliesslich über die neue Plattform https://simap.ch. Dies bedeutet für die Anbieterinnen, dass sie, um neue Ausschreibungen und Vorankündigungen zu erhalten, ein neues Suchabonnement auf der neuen Plattform einrichten müssen, da von der alten Plattform keine Daten migriert werden.

Vergabestellen sind gut beraten, sich im Vorfeld einer neuen Ausschreibung mit der geänderten Umgebung auf der neuen Plattform vertraut zu machen. 

Wichtig:

Die bis am 30. Juni 2024 publizierten Ausschreibungsverfahren laufen noch über die alte simap - Plattform weiter : Diese ist unter https://old.simap.ch aufrufbar.

Somit werden Berichtigungen, Abbrüche, Widerrufe, Teilnehmerauswahl zu bereits publizierten Ausschreibungen  ausschliesslich auf der alten simap.ch-Plattform publiziert, und insbesondere auch die Zuschläge.

 

Mit der revidierten IVöB und BöB können Zuschlagsverfügungen (ohne individuelle Zustellung) auch nur amtlich publiziert werden (Art. 51 Abs. 1 IVöB). Entsprechend ist es für Anbieterinnen, welche noch an Ausschreibungen vor dem 30. Juni 2024 teilgenommen haben, wichtig, auch die Publikationen auf der alten Plattform zu verfolgen.

Um Missverständnisse zu vermeiden ist den Vergabestellen zu empfehlen, die Anbieterinnen zumindest mit einem E-Mail darauf hinzuweisen, wenn solche Zuschläge oder andere Verfügungen ohne individuelle Zustellung auf der alten Plattform publiziert werden.

 

 

 

Seit 1. Juli 2024 ist die erneuerte Publikationsplattform simap.ch online.  Was bedeutet dies für Vergabestellen und Anbieterinnen?

Neue Ausschreibungen laufen per 1. Juli 2024 ausschliesslich über die neue Plattform https://simap.ch. Dies bedeutet für die Anbieterinnen, dass sie, um neue Ausschreibungen und Vorankündigungen zu erhalten, ein neues Suchabonnement auf der neuen Plattform einrichten müssen, da von der alten Plattform keine Daten migriert werden.

Vergabestellen sind gut beraten, sich im Vorfeld einer neuen Ausschreibung mit der geänderten Umgebung auf der neuen Plattform vertraut zu machen. 

Wichtig:

Die bis am 30. Juni 2024 publizierten Ausschreibungsverfahren laufen noch über die alte simap - Plattform weiter : Diese ist unter https://old.simap.ch aufrufbar.

Somit werden Berichtigungen, Abbrüche, Widerrufe, Teilnehmerauswahl zu bereits publizierten Ausschreibungen  ausschliesslich auf der alten simap.ch-Plattform publiziert, und insbesondere auch die Zuschläge.

 

Mit der revidierten IVöB und BöB können Zuschlagsverfügungen (ohne individuelle Zustellung) auch nur amtlich publiziert werden (Art. 51 Abs. 1 IVöB). Entsprechend ist es für Anbieterinnen, welche noch an Ausschreibungen vor dem 30. Juni 2024 teilgenommen haben, wichtig, auch die Publikationen auf der alten Plattform zu verfolgen.

Um Missverständnisse zu vermeiden ist den Vergabestellen zu empfehlen, die Anbieterinnen zumindest mit einem E-Mail darauf hinzuweisen, wenn solche Zuschläge oder andere Verfügungen ohne individuelle Zustellung auf der alten Plattform publiziert werden.

 

 

 


lic.iur. Christoph Schärli,  Partner | Rechtsanwalt, Viadukt Recht GmbH

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