Weshalb das Überbinden von vertraglichen Risiken an Anbieter für die öffentliche Hand nicht «gratis» ist
Das Prinzip der öffentlichen Ausschreibung verleitet Vergabestellen oft dazu, in den allgemeinen Bedingungen oder Vertragsvorlagen die vertraglichen Risiken unausgewogen an die Anbieterinnen auszulagern. Dies führt aber i.d.R. zu höheren Preisen, was mit dem Prinzip der nachhaltigen und wirtschaftlichen Beschaffung im Widerspruch steht.