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Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium ?

Von der Beschaffungsrevision versprechen sich viele einen Durchbruch oder zumindest eine Verbesserung in Bezug auf die Beschaffung von Leistungen nach nachhaltigen Kriterien. Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ ist im neuen Art. 29 BöB explizit aufgeführt. Nach der entsprechenden Botschaft beinhaltet das Kriterium der «Nachhaltigkeit» die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Soziales. Die Dimension Umwelt wird durch die Aspekte der Umweltverträglichkeit sowie der Ressourcenschonung und -effizienz definiert.

Preisanpassungen bei Bereinigung von Angeboten nach dem neuen Recht– Rechtsprechung zum neuen Art. 39 IVöB/BöB

Das Verwaltungsgericht Bern hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid vom 4. April 2024 Nr. 04.04.2024 100 2024 8 mit dem neuen Artikel 39 IVöB zur Zulässigkeit von Angebotsbereinigungen auseinandergesetzt. Der Entscheid ist meines Wissens der erste Entscheid, der zur Frage der Bereinigung von Angeboten nach der neuen IVöB-Revision erfolgt ist und verdient deshalb Beachtung.