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Preisanpassungen bei Bereinigung von Angeboten nach dem neuen Recht– Rechtsprechung zum neuen Art. 39 IVöB/BöB

Das Verwaltungsgericht Bern hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid vom 4. April 2024 Nr. 04.04.2024 100 2024 8 mit dem neuen Artikel 39 IVöB zur Zulässigkeit von Angebotsbereinigungen auseinandergesetzt. Der Entscheid ist meines Wissens der erste Entscheid, der zur Frage der Bereinigung von Angeboten nach der neuen IVöB-Revision erfolgt ist und verdient deshalb Beachtung.