Miete – Kauf – Pacht – in welchen Fällen kommt das Vergaberecht bei Immobiliengeschäften ins Spiel ?
Für Institutionen, Gemeinden oder andere Träger öffentlicher Aufgaben, welche den Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts unterstellt sind, stellt sich immer wieder die Frage, ob ihre Immobiliengeschäfte in den sogenannten «objektiven Geltungsbereich» des Vergaberechts fallen, d.h. welche dieser Geschäfte sie nach den Regeln des Beschaffungsrechts tätigen müssen.