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Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzung für ausnahmsweise Freihandvergaben liegt bei den Vergabestellen. Auswirkungen des neuen BGer-Entscheids für künftige Vergaben?

In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht seine sogenannte «Microsoft»-Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Freihandvergabe gestützt auf den Tatbestand der «technischen oder künstlerischen Besonderheiten» revidiert. Der Entscheid wurde schon von verschiedenen Expert-/innen kommentiert. Doch was sind die Folgen für die Vergabestellen? Was lässt sich aus dieser Rechtsprechung für andere Tatbestände von ausnahmsweisen Freihandvergaben ableiten?

Wettbewerb oder Studienauftrag nach neuer IVöB – was ist zu beachten

Lösungsorientierte Beschaffungsformen gewinnen mit der neuen Gesetzgebung an Bedeutung. So öffnet der Gesetzgeber mit der Revision das Instrument des Wettbewerbes und Studienauftrages ausdrücklich auch für andere Bereiche als den Baubereich, so z.B. für die Vergabe intellektueller Dienstleistungen.